Förderung
Hinweise auf die Herkunft der Fördermittel
Werden LEADER-Fördermittel zur Verfügung gestellt, so ist der Projektträger verpflichtet, die vorgeschriebenen Publizitätsvorschriften einzuhalten und die Logos der Förderstellen zusammen mit dem Hinweis auf die Förderung durch die EU und entsprechende Ministerien darzustellen. Die Anwendung der Publizitätsvorschriften hat z.B. zu erfolgen auf Hinweisschildern, Erläuterungs- und Schautafeln, auf Informations- und Kommunikationsmaterialien (Broschüren, Faltblättern, Mitteilungsblättern, Plakaten etc.) sowie auf online übermitteltem Material (Internetauftritt) oder auch audiovisuellem Material. Was genau abzubilden ist, finden Sie im Merkblatt zu den Informations- und Publizitätsvorschriften. Zu näheren Informationen können Sie natürlich auch die LAG-Geschäftsstelle kontaktieren.
Hier finden Sie das Merkblatt "Informations- und Publizitätsvorschriften für Interventionen des Programms PAUL"
Hier finden Sie die Logos der Lokalen Aktionsgruppe Vulkaneifel, der Europäischen Union, des Landes Rheinland-Pfalz, sowie das LEADER-Logo



